Allgemeine Geschäftsbedingungen der PrimeMerch OG
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Vertragspartner, die Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz sind und nicht im Rechtsverkehr mit Konsumenten. Im Folgenden wird die PrimeMerch OG als Auftragnehmerin und der Kunde als Auftraggeber bezeichnet. Diese AGB sind Grundlage sämtlichen geschäftlichen und rechtlichen Handels der PrimeMerch OG. Von diesen AGB abweichende Bedingungen erlangen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Geltung.
2. Vertragsumfang
Allen Aufträgen liegen diese AGB zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zu kennen, erkennt sie ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen der Schriftform.
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Verträge werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin für beide Seiten verbindlich.
3. Termine
Liefer-, Fertigstellungs- und Versandtermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine vereinbart. Eine Überschreitung dieser Termine berechtigt den Auftraggeber nur im Fall von vom Auftragnehmer zugesagten verbindlichen
Lieferterminen zum Rücktritt, wenn dem Auftragnehmer eine Nachfrist in der Länge des ursprünglich zugesagten Liefertermins (oder einer ausdrücklich vereinbarten und von PrimeMerch OG (Auftragnehmer) schriftlich bestätigten anderen Nachfrist) gesetzt wurde und diese fruchtlos abgelaufen ist. Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären und berechtigt den Auftraggeber lediglich zur zinsfreien Rückforderung allfällig geleisteter Anzahlungen, nicht jedoch zum Schadenersatz.
Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Die Auftragnehmerin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall wird eine eventuell geleistete Anzahlung zurückerstattet.
4. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Von Preislisten abweichende Preise gelten nur für den konkreten Auftrag. Versendungs- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn Änderungen bei Lohn- und Materialkosten, Zöllen, Wechselkursen oder Steuern eintreten. Die Preise sind daher aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbindenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von zwei Monaten nach Abschlusses des Vertrages eintreten sollte.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort fällig, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen von 16 % p.a. zu verrechnen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten.
Solange offene Rechnungen bestehen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die Herausgabe von Waren nur gegen Barzahlung oder Zug-um-Zug gegen Bezahlung aller offenen Rechnungen vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, die entstandenen Mahnspesen und Spesen einer Intervention durch Inkassobüro oder Rechtsanwalt zu berechnen und dem Kapital zuzuschlagen. Ein Auftrag gilt erst nach Eingang der Zahlung auf dem angeführten Bankkonto als eingelangt. Ab diesem Zeitpunkt startet die Produktion.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Waren zu veräußern, zu verpfänden oder sonst wie zu übertragen.
7. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart wird, unverbindlich. Im Falle eines Überschreitens eines fixierten Liefertermins hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin schriftlich unter Nachfristsetzung von mindestens 6 Wochen aufzufordern, der Lieferung nachzukommen. Die Nachfrist von 6 Wochen beginnt mit dem Einlangen der Nachfristsetzung bei der Auftragnehmerin. Erst mit diesem Zeitpunkt beginnt der Lieferverzug. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Aufraggeber das Recht, unter schriftlichen Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung haftet die Auftragnehmerin nicht. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf das Recht vom Kauf zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Ein allfällig vereinbarter Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Waren an den Transporteur oder bei Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Transportschäden sind vom Auftraggeber direkt beim Transporteur geltend zu machen.
8. Gewährleistung und Haftung
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt nach dem jeweils wirtschaftlich vernünftig möglichen neuesten Stand der Technik ausgeführt.
Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben. Offensichtliche Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen, ansonsten sind spätere Reklamationen ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe. Der Auftraggeber übernimmt
die Verantwortung dafür, dass für von ihm erteilte Aufträge sämtliche immateriellen Rechte, insbesondere Marken-, Muster- Patent und Urheberrechte vorliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle einer Verletzung dieser Vertragspflicht den Auftragnehmer für sämtliche Ansprüche Dritter unter Verzicht auf jegliche Einwendungen auf erste Anforderung schad- und klaglos zu halten.
9. Montage und Demontage
Montage- und Demontagekosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber haftet für Schäden aus Umwelteinflüssen und ist verpflichtet, statische Gutachten und notwendige Genehmigungen unaufgefordert vorzulegen.
Der Auftraggeber hat für eine gefahrlose Montageumgebung zu sorgen und haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen.
10. Werbezwecke
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, Produkte des Auftraggebers in den Unterlagen des Auftragnehmers, insbesondere zu Dokumentations- und Werbezwecken, abzubilden, sowie in sämtlichen Werbematerialien (etwa Folder, Website,
Produktpräsentationen) zu verwenden. Der Auftraggeber stimmt zu, dass er mit Sitz, Firmenwortlaut und allfälligem Firmenlogo und
Angabe seiner Website genannt wird. Der Auftraggeber stimmt zu, dass ein Link von der Website des Auftragnehmers auf eine allfällige Website des Auftraggebers eingerichtet wird. Eine Pflicht zur Benennung des Auftraggebers, der für ihn angefertigten Produkte oder zur Verlinkung zu seiner Homepage trifft den Auftragnehmer in keinem Fall.
11. Steuern und Gebühren
Der Auftraggeber übernimmt die Bezahlung sämtlicher Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Aufstellung und Nutzung der beauftragten Werke.
12. Storno
Wird der Auftrag vom Auftraggeber widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach diesem Vertrag zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Auftragnehmerin – unbenommen ihres Anspruches auf Erfüllung – berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinns, mindestens jedoch in der Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch des Vertragsverhältnisses, rechtswidrig oder sonst nicht wirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten automatisch Bestimmungen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah als möglich kommen, dabei ist insbesondere auf den Sinn und Zweck der Vereinbarung abzustellen.
Diese AGB treten mit 01. August 2024 in Kraft und gelten bis auf weiteres.